die Richterin Gebhardt zerstört ein Kindeswohlbefinden - sie scheut sich nicht zu verleumden und "Recht und Gesetz" zu brechen


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  • Richterin Gebhardt, Abteilung 22, Amtsgericht Pankow/Weißensee


    die Richterin Gebhardt bearbeitet einfach Anträge des Vaters nicht - weil sie wegen einer Ablehnung gekränkt ist !

    es ist wohl nicht angebracht, dass eine Richterin sich von persönlichen Befindlichkeiten treiben läßt - und richterliche Handlungen nicht mehr nach "Recht und Gesetz" ausrichtet.

    im Amtsgericht Pankow/Weßensee hat man dies als Richter aber offensichtlich auch nicht nötig .

    Meine Meinung :

    Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, sollte nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben, denn sie stellt ihre persönlichen Befindlichkeiten weit über das Kindeswohl einer fünf-jährigen und gefährdet damit die Entwicklung des kleinen Mädchen.


    bei der Anhörung am 19.4.2016 wurde ein gerichtlicher Vergleich auf Grund von häuslicher Gewalt der Mutter geschlossen

    Vermerk vom 19.4.2016

    der nach § 36 FamFG abgeschlossene Vergleich wurde von der Richterin nicht gebilligt und die Vollstreckbarkeit nach § 89 FamFG nicht eingearbeitet

    so kommt es, wie es kommen muß, dass Jugendamt in Form der Mitarbeiterin Howe, hat die Vereinbarungspunkte sofort unterlaufen .

    - von Frau Howe wird sofort ein heimlicher Umgang in der Kita Wirbelwind zwischen Mutter und Kind organisiert.

    - die Untersuchung des Kindes wird verhindert !

    - es wird ein falsches Gutachten zur Mutter erstellt

    dieses Hintertreiben der gerichtlichen Vereinbarung durch das Jugendamt wird von der Richterin Gebhardt nicht gestoppt. - damit werden gerichtliche Vereinbarungen unter ihrer Leitung zur Face gestempelt.

    die Richterin ist auch nicht bereit nach Anträgen des Vaters eine Korrektur bezüglich Billigung und Vollstreckbarkeit zu realisieren

    Antrag einstw. Anordnung Howe 7.6.2016

    die Richterin reagiert auf den Antrag vom 7.6.16 nicht.

    das Amtsgericht wird damit zur Rechts- und Gesetzlose Zone verwandelt ! und keiner gebietet hier Einspruch.

    ein Hinwirken der Richterin auf Einvernehmen der Eltern im Sinne des Kindes erfolgt von Gericht und Jugendamt nicht

    auch die Dienstaufsichtsbeschwerde hatte keinen Einfluß auf eine ordentliche Verfahrenbearbeitung .

    im Amtsgericht Pankow/Weißensee herrscht Willkür und alles wird mit Hinweis auf die richterlichen Unabhängigkeit gedeckelt.


    auf Grund von dem nicht nachvollziehbaren Verhalten der Richterin Gebhardt kommt es zu Ablehnungen und Dienstaufsichtsbeschwerden. Daraus ableitend, bezeichnet die Richterin den Vater wegen ihren persönlichen Befindlichkeiten unsachlich:

    der Vater habe ein ausgesprochen aggressives Verhalten (obwohl er alles andere wie aggressiv ist), sie habe in 20 J Diensterfahrung, ein solches Auftreten noch nicht erlebt !

    lt. Aussage der Richterin Gebhardt am 28.11.2017 befindet sich der Vater auf dem "Kriegspfad" !

    es ist unvorstellbar, dass eine Richterin sich zu so unsachlichen Aussagen und Verhalten hinreißen läßt, nur weil sie einmal abgelehnt wurde.

    ist eine Richterin noch geeignet, nach solch ungerechtfertigten und unhaltbaren Vorwürfen eine unabhängige Verfahrensführung zu sichern ?

    wie sich in der weiteren Folge gezeigt hat : -- "NEIN"


    

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