die Richterin Gebhardt zerstört ein Kindeswohlbefinden - sie scheut sich nicht zu verleumden und "Recht und Gesetz" zu brechen
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Richterin Gebhardt, Abteilung 22, Amtsgericht Pankow/Weißensee
die Richterin Gebhardt bearbeitet einfach Anträge des Vaters nicht - weil sie wegen einer Ablehnung gekränkt ist !
es ist wohl nicht angebracht, dass eine Richterin sich von persönlichen Befindlichkeiten treiben läßt - und richterliche Handlungen nicht mehr nach "Recht und Gesetz" ausrichtet.
im Amtsgericht Pankow/Weßensee hat man dies als Richter aber offensichtlich auch nicht nötig .
Meine Meinung :
Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, sollte nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben, denn sie stellt ihre persönlichen Befindlichkeiten weit über das Kindeswohl einer fünf-jährigen und gefährdet damit die Entwicklung des kleinen Mädchen.
bei der Anhörung am 19.4.2016 wurde ein gerichtlicher Vergleich auf Grund von häuslicher Gewalt der Mutter geschlossen
Vermerk vom 19.4.2016
der nach § 36 FamFG abgeschlossene Vergleich wurde von der Richterin nicht gebilligt und die Vollstreckbarkeit nach
§ 89 FamFG nicht eingearbeitet
so kommt es, wie es kommen muß, dass Jugendamt in Form der Mitarbeiterin Howe, hat die Vereinbarungspunkte sofort unterlaufen .
- von Frau Howe wird sofort ein heimlicher Umgang in der Kita Wirbelwind zwischen Mutter und Kind organisiert.
- die Untersuchung des Kindes wird verhindert !
- es wird ein falsches Gutachten zur Mutter erstellt
dieses Hintertreiben der gerichtlichen Vereinbarung durch das Jugendamt wird von der Richterin Gebhardt nicht gestoppt. - damit werden gerichtliche Vereinbarungen unter ihrer Leitung zur Face gestempelt.
die Richterin ist auch nicht bereit nach Anträgen des Vaters eine Korrektur bezüglich Billigung und Vollstreckbarkeit
zu realisieren
Antrag einstw. Anordnung Howe 7.6.2016
die Richterin reagiert auf den Antrag vom 7.6.16 nicht.
das Amtsgericht wird damit zur Rechts- und Gesetzlose Zone verwandelt ! und keiner gebietet hier Einspruch.
ein Hinwirken der Richterin auf Einvernehmen der Eltern im Sinne des Kindes erfolgt von Gericht und Jugendamt nicht
auch die Dienstaufsichtsbeschwerde hatte keinen Einfluß auf eine ordentliche Verfahrenbearbeitung .
im Amtsgericht Pankow/Weißensee herrscht Willkür und alles wird mit Hinweis auf die richterlichen Unabhängigkeit gedeckelt.
auf Grund von dem nicht nachvollziehbaren Verhalten der Richterin Gebhardt kommt es zu Ablehnungen und Dienstaufsichtsbeschwerden. Daraus ableitend, bezeichnet die Richterin den Vater wegen ihren persönlichen Befindlichkeiten unsachlich:
der Vater habe ein ausgesprochen aggressives Verhalten (obwohl er alles andere wie aggressiv ist), sie habe in 20 J Diensterfahrung, ein solches Auftreten noch nicht erlebt !
lt. Aussage der Richterin Gebhardt am 28.11.2017 befindet sich der Vater auf dem "Kriegspfad" !
es ist unvorstellbar, dass eine Richterin sich zu so unsachlichen Aussagen und Verhalten hinreißen läßt, nur weil sie einmal abgelehnt wurde.
ist eine Richterin noch geeignet, nach solch ungerechtfertigten und unhaltbaren Vorwürfen eine unabhängige Verfahrensführung zu sichern ?
wie sich in der weiteren Folge gezeigt hat : -- "NEIN"
LINKS - die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, bearbeitet ein Vielzahl von Verfahrensanträge einfach nicht, in den unten stehenden Links auf Webseiten verwiesen, die jeweils Detailbeschreibung zu den einzelnen Anträgen darstellen.
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- OLG Oldenburg, Beschluss v. 10.11.2010, 4 UF 158/10
- BGH, Beschluss v. 15.06.2016 - XII ZB 419/15 (hebt den unten stehenden Beschluss des OLG Brandenburg -13 UF 50/15- auf)
- BVerfG 1 BvR 1178/14 (zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen)
- BVerfG, 1 BvR 374/09 (van der Lieth)
- BVerfG, 1 BvR 420/09 (Zaunegger)
- EGMR Nr. 35637/03
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.2015 - 13 UF 50/15
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2015 - 10 UF 209/14 (auch bei nur schriftlicher Kommunikation zwischen den Eltern besteht kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben)
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - 10 WF 187/10
- OLG Hamm, II-2 WF 211/10 (Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eines nichtehelichen Kindes)
- BGH • Beschluss vom 16. März 2011 • Az. XII ZB 407/10 - Streit alleinige Sorgereccht
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- BGH, XII ZB 227/15
- BGH, XII ZB 227/15 (Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.)
- BGH, XII ZR 170/05 (zur Anrechenbarkeit von Ersparnissen bei Wiederheirat)
- BSG, B 4 AS 78/10 R (Unterhalt zum Nulltarif !)
- BVerfG, 1 BvR 2236/09 (zu den Grenzen einer Einkommensfiktion)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
- OLG Brandenburg, 13 WF 128/08 (Grenzen der Darlegung der Erwerbsbemühungen)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
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